Haben klassische, bislang nicht behördenbekannte Wirtschafts- und Korruptionsdelikte zu Vermögenszuwächsen geführt und sollen diese nachträglich im Wege einer Selbstanzeige offengelegt werden, befindet sich der Anzeiger rasch in einem (finanz-)strafrechtlichen Minenfeld. Der gegenständliche Beitrag widmet sich den möglichen Handlungsalternativen bei Einbringung der Selbstanzeige und beleuchtet diese aus (finanz-)strafrechtlicher Sicht.