Deskriptoren: Rückerstattung; Rückforderung; Abgabenanspruch; Verjährung; Rückwirkung.
Normen: § 241a BAO, § 207 BAO, § 208 BAO, § 209 BAO, § 26 FLAG
Das BFG hatte sich erstmals mit der Auslegung des § 241a BAO zu befassen und dabei wesentliche Aussagen zur Frage einer möglichen rückwirkenden Anwendung dieser Bestimmung und zur Verjährung des Rückforderungsanspruches getroffen. Das Finanzamt für Großbetriebe hat Amtsrevision erhoben – eine endgültige Klärung wird somit erst durch den VwGH erfolgen.