Deskriptoren: Konteneinschau; Verhältnismäßigkeit; Rekurs; teilweise Bewilligung.
Normen: § 8 KontRegG, § 9 KontRegG, § 165 BAO
Das BFG hat in zwei kürzlich ergangenen Rekursentscheidungen – abweichend von der bisherigen Judikatur – die Ansicht vertreten, dass schriftliche Auskunftsverlangen nur vollumfänglich bewilligt werden können. Eine Amtsrevision ist anhängig.