Erst vor wenigen Wochen ist dem Nationalrat der Ministerialentwurf des neuen HinweisgeberInnenschutzgesetzes zur (verspäteten) Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie aus 2019 präsentiert worden. Der Gesetzesentwurf bezweckt, dass Hinweisgebern künftig mehr Schutz, insbesondere vor Repressalien, geboten werden soll. Dieser Beitrag bietet einen kurzen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen des neuen HinweisgeberInnenschutzgesetzes, setzt sich mit seiner Anwendbarkeit auf Steuerstraftaten und dem Verhältnis von Whistleblowermeldung und Selbstanzeige auseinander.