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Selbstanzeige durch das Organ einer juristischen Person – sind die dafür anfallenden Steuerberatungskosten beim Organwalter steuerlich abzugsfähig?

FinanzstrafrechtAufsätzeDr. Caroline Toifl , Mag. Natascha SautterZSS 2022, 159 Heft 3 v. 23.11.2022

Eine juristische Person hinterzieht Abgaben. Der Vertreter der juristischen Person (im Folgenden „Vertreter“) erstattet Selbstanzeige und bezahlt die dafür anfallenden Steuerberatungskosten. Er selbst ist nicht unmittelbarer Abgabenschuldner11Als „unmittelbarer Abgabenschuldner“ wird im vorliegenden Beitrag jener Abgabenschuldner bezeichnet, der den Tatbestand verwirklicht hat, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Dies ist im vorliegenden Fall die juristische Person. der angezeigten Abgaben. Kann er die Kosten für die Selbstanzeige trotzdem steuerlich absetzen bzw als Sonderausgaben geltend machen? Ein entsprechender Fall wurde kürzlich vom BFG entschieden, nachdem die Abgabenbehörde die Steuerberatungskosten nicht als Sonderausgaben anerkannte.22Vgl BFG vom 02.08.2022, RV/7100628/2021.

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