Eine juristische Person hinterzieht Abgaben. Der Vertreter der juristischen Person (im Folgenden „Vertreter“) erstattet Selbstanzeige und bezahlt die dafür anfallenden Steuerberatungskosten. Er selbst ist nicht unmittelbarer Abgabenschuldner1 der angezeigten Abgaben. Kann er die Kosten für die Selbstanzeige trotzdem steuerlich absetzen bzw als Sonderausgaben geltend machen? Ein entsprechender Fall wurde kürzlich vom BFG entschieden, nachdem die Abgabenbehörde die Steuerberatungskosten nicht als Sonderausgaben anerkannte.2