Deskriptoren: Verbandsverantwortlichkeit; VbVG; Feststellungswirkung; Bestrafung von Entscheidungsträgern; Schuldprinzip.
Normen: § 28a FinStrG
Ein zwischenzeitlich rechtskräftiger Schuldspruch eines Entscheidungsträgers eines Verbandes kann sich auf den Verband erstrecken und zu einer Verbandsverantwortlichkeit führen.