vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Wiederaufnahme eines Finanzstrafverfahrens wegen nachträglicher Änderung des Abgabenbetrages

FinanzstrafrechtJudikaturFjolla Kelmendi , Alexander StieglitzZSS 2021, 208 Heft 4 v. 21.12.2021

Deskriptoren: Wiederaufnahme; Uneinbringlichkeit; strafbestimmender Betrag; Abschreibung.

Normen: § 165 FinStrG, § 4 BAO, § 206 BAO

Für das Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes nach § 165 Abs 1 lit d FinStrG ist erforderlich, dass es im Abgabenverfahren zur nachträglichen Änderung der Bemessungsgrundlagen eines Abgabenanspruches gekommen ist. Eine Änderung des Abgabenanspruches infolge einer Nachsicht, einer Aussetzung der Einbringung, einer Abschreibung der fälligen Abgabenschuld wegen Uneinbringlichkeit oder wegen einer bloßen Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nach § 206 Abs 1 lit b BAO ist allerdings kein Grund für eine Wiederaufnahme.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte