Deskriptoren: Irrtum; Vorsatz; grobe Fahrlässigkeit; Verjährung; Erkundigungspflicht; Offenlegungspflicht.
Normen: § 8 FinStrG, § 9 FinStrG, § 33 FinStrG, § 207 BAO
Es ist nach überzeugter Ansicht des BFG zweifellos davon auszugehen, dass jede/r VermieterIn, insbesondere der/die außerhalb ihres/seines Ansässigkeitsstaates eine Vermietungstätigkeit beginnt, diese sogar in erhöhtem Ausmaß zunächst auf ihre Rentabilität hin überprüft und sich deswegen sehr sorgfältig gerade eben mit den steuerlichen Folgen einer solchen Vermietung im ausländischen Staat auseinandersetzt und sich keineswegs nur oberflächlich informiert.