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Wiederaufnahme von Amts wegen: Anforderungen an das „Neuhervorkommen“ von Tatsachen

AbgabenverfahrenAufsätzeRA/StB Dr. Benjamin Twardosz11Der Autor bedankt sich bei Frau Rechtsanwaltsanwärterin Mag. Olesya Sokolnikova für die Unterstützung bei der Recherche.ZSS 2021, 174 Heft 4 v. 21.12.2021

Die Judikatur zu der Frage, wann eine Tatsache neu hervorgekommen ist, und sie das Finanzamt zur Wiederaufnahme von Amts wegen berechtigt, ist kasuistisch. Vom VwGH wird gesagt, er sehe die Möglichkeiten zur Wiederaufnahme großzügig und gehe in der Regel vom Neuhervorkommen aus, während das BFG in einem Fall strenger gewesen sei und die Wiederaufnahme nicht zugelassen habe. Eine Analyse zeigt, dass der VwGH durchaus ebenfalls strenge Maßstäbe an das Neuhervorkommen von Tatsachen stellt. Lediglich bei der Zurechnung des Wissensstandes von Organen des Finanzamts wich das BFG von der Judikatur des VwGH ab und nimmt die strengere Position ein.

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