Viele Unternehmen nutzen die Vorteile eines Steuerkontrollsystems (SKS) auch außerhalb der begleitenden Kontrolle und orientieren sich bei der Implementierung an der SKS-PV.1 Dabei wird ein SKS Projekt – auch ohne einer (vorerst) geplanten Teilnahme an der begleitenden Kontrolle – häufig mit einer Begutachtung im Sinne der SKS-PV abgeschlossen, um die Vorteile eines SKS vollumfänglich auszuschöpfen.