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BFG: Zahlungserleichterungen bei Geldstrafen im Finanzstrafrecht

FinanzstrafrechtJudikaturStefan Papst , Wolfgang GurtnerZSS 2021, 52 Heft 1 v. 5.3.2021

Deskriptoren: Zahlungserleichterung; Stundung; Ratenzahlung; Ersatzfreiheitsstrafe; gemeinnützige Arbeit.

Normen: § 212 BAO, § 172 FinStrG, § 179 FinStrG

Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen (Stundung, Ratenzahlung) zur Entrichtung einer Geldstrafe ist die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes.

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