Deskriptoren: Zahlungserleichterung; Stundung; Ratenzahlung; Ersatzfreiheitsstrafe; gemeinnützige Arbeit.
Normen: § 212 BAO, § 172 FinStrG, § 179 FinStrG
Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen (Stundung, Ratenzahlung) zur Entrichtung einer Geldstrafe ist die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes.