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Covid-19 Förderungen: Anzeige- und Informationspflichten der Finanzverwaltung

Schwerpunkt: Unrechtmäßige Inanspruchnahme von Covid-19 FörderungenAufsätzeDr. Franz Althuber , Mag. Nikolaos SkiadopoulosZSS 2021, 12 Heft 1 v. 5.3.2021

Im Zuge der Covid-19 Krise wurde eine Vielzahl von Bundes- und Landesförderungen etabliert, welche allesamt die negativen finanziellen Auswirkungen der Pandemie – insbesondere für Unternehmen – abmildern sollen.11Abhängig vom weiteren Verlauf der Covid-19-Pandemie können auch zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen eingeführt werden. So führt etwa der Initiativantrag des Bundesrates vom 20.11.2020, 1110/A XXVII. GP , im Rahmen der allgemeinen Erläuterungen explizit aus, dass der Kreis der finanziellen Maßnahmen nach § 2 Abs 2 Z 7 ABBAG-Gesetz zukünftig auch erweitert werden kann. Gemeinsam ist sämtlichen Maßnahmen, dass gewisse tatsächliche oder rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese Förderungen in Anspruch nehmen zu dürfen. Organe der Finanzverwaltung werden in diesem Zusammenhang regelmäßig als Prüf- und Kontrollinstanz tätig.22Vgl dazu etwa BGBl II 2020/225, VO zum Fixkostenzuschuss, Pkt 5.5; § 2 Abs 1 CFPG. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche Informations- und Anzeigepflichten im Fall der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Förderungen und Auszahlungen seitens der Finanzverwaltung bestehen.

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