Das Finanzstrafgesetz (FinStrG) ist in der Praxis der Staatsanwaltschaften eines der wichtigsten strafrechtlichen Nebengesetze.1 Gleichwohl gilt es gemeinhin als eine der „schwierigeren“ Materien, sodass bei den Staatsanwaltschaften idR Sonderzuständigkeiten2 und/oder Unterstützung durch Experten3 vorgesehen sind. Der folgende Artikel will insofern einen aktuellen Überblick über die – insb hinsichtlich der vom klassischen Kriminalstrafrecht abweichenden – Erledigungsmöglichkeiten in gerichtlichen Finanzstrafverfahren4 geben.