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Fehlerhafte Organbestellung und abgabenrechtliche Vertreterqualifikation iSd § 80 Abs 1 BAO

AbgabenverfahrenAufsätzeFranz AlthuberZSS 2020, 186 Heft 3 v. 5.9.2020

Der persönliche Anwendungsbereich der Haftungsbestimmung des § 9 Abs 1 BAO umfasst unter anderem Leitungsorgane von Kapitalgesellschaften, somit auch und insbesondere GmbH-Geschäftsführer. Der nachfolgende Beitrag befasst sich unter anderem mit der Frage, welchen Einfluss gesellschaftsrechtliche Beschlussmängel auf die haftungsbewehrte Stellung als Vertreter iSd § 80 Abs 1 BAO haben und welche Konsequenzen ein rückwirkender Wegfall der Organstellung zeitigen kann.

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