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COVID-19-Förderungen werden künftig in Außenprüfungen mitgeprüft

AbgabenverfahrenAufsätzeRobert Rzeszut , Victoria TurpinZSS 2020, 195 Heft 3 v. 5.9.2020

Aufgrund des neuen COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes werden künftig Förderungsleistungen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise von Abgabenbehörden im Rahmen von Außenprüfungen mitgeprüft. Bei diesbezüglichen Beanstandungen der Abgabenbehörde kann es zur Rückforderung der Förderungsmaßnahmen oder sogar zur strafrechtlichen Verfolgung kommen. Die rechtsrichtige Inanspruchnahme von COVID-19-Förderungen wird daher in den kommenden Jahren ein Thema in vielen Außenprüfungen sein.

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