Das Modernisierungsprogramm der Steuer- und Zollverwaltung wird nach zweimaligen skandal- und krisenbedingten Verschiebungen nunmehr mit 1.1.2021 das Gesicht der österreichischen Finanzverwaltung verändern. Diese Strukturänderung kann als (vorläufig) letzter großer Wurf des vormaligen Sektionschefs 1 im Bundesministerium für Finanzen und unter dem Kabinett Brigitte Bierleins interimistischer Finanzminister Eduard Müller bezeichnet werden. Es steht fest, dass die aktuelle Struktur der österreichischen Steuer- und Zollverwaltung seit über 15 Jahren in dieser Form besteht. In dieser Zeit haben sich jedoch die Anforderungen an die Verwaltung maßgeblich verändert. Die Digitalisierung der Gesellschaft, die Internationalisierung der Wirtschaft und eine zunehmende Komplexität der Rechtssysteme sind hierfür verantwortlich. Zudem hat sich die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Servicelevel und Erreichbarkeit der Verwaltung erhöht. Die Ansprüche der Gerichte und Staatsanwaltschaften, insbesondere im Finanzstrafbereich, stehen dieser Entwicklung um nichts nach. Diese hohe Messlatte erfordert die stete und konsequente Weiterentwicklung einer bereits heute als qualitativ hochwertig anerkannten und modernen öffentlichen Verwaltung. Nur eine modern aufgestellte und geführte Verwaltung kann jene bis dato nie dagewesenen, sogenannten „Black Swan“ Krisenszenarien wie sie aktuell Österreich und die ganze Welt erfasst haben, bewältigen und dabei die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen liefern, die einen positiven Zukunftsausblick ermöglichen.