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Kurz Informiert

Kurz InformiertStefan SchusterZSS 2020, 171 Heft 3 v. 5.9.2020

Auch in dieser Ausgabe berichten wir in aller Kürze über die wesentlichste COVID-19-Gesetzgebung. Nicht zu vergessen ist, dass es zudem eine Welt neben COVID gibt, die ebenfalls Interessantes zu bieten hat.

COVID-19 I: Investitionsprämiengesetz (InvPrG, BGBl I 2020/88)

Die Investitionsprämie (InvPr) beträgt grundsätzlich 7% für materielle und immaterielle Anlagevermögen, 14% für begünstigte Sektoren (Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit/Life-Science). Erste Maßnahmen müssen im Zeitraum vom 1. August 2020 bis 28. Februar 2021 gesetzt werden. Die Beantragung der Prämie kann von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 erfolgen. Eine Deckelung mit insgesamt 1 Mrd Euro ist vorgesehen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Österreich oder mit österreichischer Betriebsstätte, was somit auch Drittstaatsunternehmen umfasst.

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