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VwGH: Verständigung über Außenprüfung per E-Mail oder Telefon ist für Abgabenerhöhung iSd § 29 Abs 6 FinStrG ausreichend

FinanzstrafrechtAufsätzeAlexander Lang , Hubertus Seilern-Aspang , Philip PredotaZSS 2020, 79 Heft 1 v. 5.3.2020

Deskriptoren: Abgabenerhöhung; Anmeldung und sonstige Bekanntgabe; Ankündigung per Telefon.

Normen: § 29 Abs 6 FinStrG, § 97 BAO, § 148 Abs 5 BAO

1. Anlassfall und Problemstellung

Wie im ZSS 2/201911 Lang/Seilern-Aspang/Predota, ZSS 2019, 109. erörtert, hat der Gesetzgeber bei der Formulierung des § 29 Abs 6 FinStrG den Wortlaut des Gesetzestextes nicht eindeutig abgefasst, sodass strittige Begrifflichkeiten auf höchstgerichtlicher Ebene geklärt werden mussten. Unbeantwortet blieb bisher die Frage, ob die Ankündigung einer Außenprüfung per Telefon und/oder E-Mail den Tatbestand der „Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe“ iSd § 29 Abs 6 FinStrG erfüllt. Im Rahmen einer außerordentlichen Revision hatte sich der VwGH genau mit dieser Rechtsfrage auseinandergesetzt:

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