Weil Rechtsprechung zu Zweifelsfragen fehlte, wurden Glücksspielabgabenschulden bei organisierten Pokerspielen dem Finanzamt in der Vergangenheit mitunter gar nicht angezeigt und Verkürzungen vielfach erst durch abgabenbehördliche Prüfmaßnahmen aufgedeckt. Das hat – auch finanzstrafrechtlich – meist einen hohen Preis.