Am 22. Juli 2019 wurde das EU-FinAnpG 2019, BGBl I 62/2019, veröffentlicht. Neben dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz (EU-BStbG)1 und diversen außersteuerlichen Gesetzesänderungen finden sich darin auch zahlreiche finanzstrafrechtliche Neuerungen. Mangels anderslautender Übergangsbestimmungen sind diese samt und sonders am Tag nach der Kundmachung des EU-FinAnpG 2019 im BGBl, somit am 23. Juli 2019, in Kraft getreten.