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BFG: Fristverlängerungsantrag mit unbestimmtem Eintrittsdatum zulässig

AbgabenverfahrenStefan SchusterZSS 2019, 100 Heft 2 v. 15.11.2019

Deskriptoren: Fristverlängerung; Ende Außenprüfung; unbestimmtes Ereignis; Bedingung; Befristung.

Normen: § 149 BAO, § 245 BAO, § 128 ZPO

Fristverlängerungsansuchen haben in zivil- und abgabenrechtlichen Verfahren verschiedene Anforderungen. Die Nennung eines bestimmten Tages für eine Fristverlängerung ist im Abgabeverfahren zulässig.

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