Deskriptoren: Fristverlängerung; Ende Außenprüfung; unbestimmtes Ereignis; Bedingung; Befristung.
Normen: § 149 BAO, § 245 BAO, § 128 ZPO
Fristverlängerungsansuchen haben in zivil- und abgabenrechtlichen Verfahren verschiedene Anforderungen. Die Nennung eines bestimmten Tages für eine Fristverlängerung ist im Abgabeverfahren zulässig.