Deskriptoren: Lohnsteuer; Nachsicht; Unbilligkeit; Ermessenübung.
Normen: § 83 EStG, § 20 BAO, § 236 BAO
Eine persönliche Unbilligkeit iSd § 236 BAO liegt dann nicht vor, wenn der Nachsichtswerber in der Vergangenheit (als hierzu noch die Möglichkeit bestanden hat) keine ausreichende Vorsorge für die spätere Abgabenentrichtung getroffen hat.