Im folgenden Beitrag wird beschrieben, was es mit der Anwendbarkeit des Regelungsgehalts der EU-Streitbeilegungsrichtlinie (EU-SBLR)1 zum 1.7.2019 auch in Deutschland – trotz des noch ausstehenden Erlasses des deutschen EU-DBA-Streitbeilegungsgesetzes (EU-DBA-SBG) – genau auf sich hat. Wann und mit welchem – voraussichtlichen – Inhalt es dort zur Umsetzung der EU-SBLR kommt, wird im Nachfolgenden ebenfalls thematisiert.