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(Nicht-)Umsetzung der EU-Streitbeilegungsrichtlinie in Deutschland

Schwerpunkt: EU-BesteuerungsstreitbeilegungsgesetzAufsätzeNoemi StrotkemperZSS 2019, 20 Heft 1 v. 25.9.2019

Im folgenden Beitrag wird beschrieben, was es mit der Anwendbarkeit des Regelungsgehalts der EU-Streitbeilegungsrichtlinie (EU-SBLR)11Offiziell wird die Richtlinie als EU-Streitbeilegungsrichtlinie 2017/1852 des Rates vom 10.10.2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union bezeichnet. zum 1.7.2019 auch in Deutschland – trotz des noch ausstehenden Erlasses des deutschen EU-DBA-Streitbeilegungsgesetzes (EU-DBA-SBG) – genau auf sich hat. Wann und mit welchem – voraussichtlichen – Inhalt es dort zur Umsetzung der EU-SBLR kommt, wird im Nachfolgenden ebenfalls thematisiert.

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