Der Beitrag behandelt die Möglichkeiten, die österreichische (unbeschränkt) Steuerpflichtige haben, wenn sie mit Feststellungen der Abgabenbehörde konfrontiert werden, die generell grenzüberschreitende Tätigkeiten betreffen. Dies könnte, zB, eine Verrechnungspreisfeststellung oder das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Betriebstätte in einem anderen Staat sein. Der Beitrag beschreibt jedoch nur solche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten, die eine Lösung nach Verwirklichung des Sachverhaltes herbeiführen sollen. Uni-, bi- oder multilaterale Vorabverständigungen sind daher nicht umfasst.