( § 1311 ABGB , § 3 StVO , § 9 Abs 1 StVO , § 19 StVO ) Sperrlinien und Sperrflächen können auch dazu dienen, Verkehrsteilnehmern das Einbiegen in die Straße zu erleichtern.
( § 1311 ABGB , § 3 StVO , § 9 Abs 1 StVO , § 19 StVO ) Sperrlinien und Sperrflächen können auch dazu dienen, Verkehrsteilnehmern das Einbiegen in die Straße zu erleichtern.
