Die BMJ hat in BGBl II 2005/37, ausgegeben am 10. 2. 2005, kundgemacht, dass sich die Richtwerte für die mietrechtliche Normwohnung dem VPI entsprechend erhöhen (siehe Tabelle). Da der endgültige VPI bereits einen Monat früher verlautbart wurde, werden die in der letzten Spalte der Tabelle angegebenen neuen Richtwerte nicht wie sonst am 1. 4., sondern bereits am 1. 3. 2005 mietrechtlich wirksam.

