( § 18 Abs 1 WEG 2002 , § 523 ABGB ) Der Eigentümergemeinschaft fehlt die Aktivlegitimation für Leistungs- und Unterlassungsklagen, die auf das Eigentumsrecht ihrer Mitglieder gestützt sind (hier: für die Begehren auf Unterlassung und Entfernung eines Schanigartens, der ohne Zustimmung der Miteigentümer auf allgemeinen Teilen des Hauses errichtet worden ist).
OGH 29.10.2004, 5 Ob 88/04h

