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Schutzzweck des Halte- und Parkverbots im Kreuzungsbereich

SCHADENERSATZZRInfo 2005/368 Heft 16 v. 22.9.2005

( § 1311 ABGB , § 24 Abs 1 lit d StVO ) Die Verletzungen, die ein Radfahrer erleidet, weil er nach einem Zusammenstoß im Kreuzungsbereich auf ein dort abgestelltes Fahrzeug prallt, stehen nicht im Rechtswidrigkeitszusammenhang mit dem Halte- und Parkverbot im Kreuzungsbereich.

OGH 14.06.2005, 2 Ob 133/05f

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