( § 30 Abs 2 Z 4 MRG ) Die gänzliche Weitergabe des Mietgegenstands an den Lebensgefährten ist nur dann kein Kündigungsgrund, wenn die Lebensgemeinschaft noch besteht und auch durch die Weitergabe nicht beendet wird.
OGH 30.05.2005, 8 Ob 57/05y
( § 30 Abs 2 Z 4 MRG ) Die gänzliche Weitergabe des Mietgegenstands an den Lebensgefährten ist nur dann kein Kündigungsgrund, wenn die Lebensgemeinschaft noch besteht und auch durch die Weitergabe nicht beendet wird.
OGH 30.05.2005, 8 Ob 57/05y