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Schadenersatzpflicht der Bank nach Überfall auf einen Kunden

SCHADENERSATZZRInfo 2005/321 Heft 14 v. 25.8.2005

( § 1295 Abs 1 ABGB, § 1304 ABGB ) Die Bank ist gegenüber der Kundin, die nach einer höheren Bargeldabhebung auf dem Heimweg überfallen und beraubt wurde, schadenersatzpflichtig, wenn sie diese nicht darüber aufgeklärt hat, dass es nach Geldabhebungen in der Filiale schon öfter zu ähnlichen Überfällen gekommen ist und keine diskrete Auszahlung ermöglicht hat. Die Kundin trifft jedoch ein Mitverschulden von 50 %, weil sie das in einem Kuvert verwahrte Geld erst beim Ausgang der Filiale relativ auffällig in den Hosenbund steckte.

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