( § 148 Abs 1 ABGB ) Im Beschluss über das Besuchsrecht kann dem obsorgeberechtigten Elternteil aufgetragen werden, während einer Eingewöhnungsphase das Kind von der Schule bzw vom Kindergarten gemeinsam mit dem besuchsberechtigten Elternteil abzuholen und zu dessen Wohnung zu begleiten.
Für das Ausmaß des Besuchsrechts gelten folgende Grundsätze: