vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kausalität - Unterlassung einer Verfahrenshandlung durch den Prozessvertreter

SCHADENERSATZZRInfo 2005/273 Heft 12 v. 14.7.2005

( § 1295 Abs 1 ABGB ) Der Kläger machte in einem Schadenersatzprozess geltend, der beklagte Rechtsanwalt habe ihn als sein Prozessbevollmächtigter in einem anderen Verfahren dadurch geschädigt, dass er eine Handlung bzw ein Vorbringen unterlassen habe, weshalb dieses Verfahren für ihn ungünstig ausgegangen sei. Die Kausalität dieser Unterlassung wird nach dem mutmaßlichen Verlauf und Ausgang des Vorprozesses unter Annahme pflichtgemäßen Verhaltens des Rechtsanwalts beurteilt; dabei kommt es nicht darauf an, wie das Gericht des Vorprozesses entschieden hätte, sondern darauf, wie nach Auffassung des beurteilenden Gerichts der Vorprozess richtigerweise hätte entschieden werden müssen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!