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Schadensminderungspflicht - keine Obliegenheit zur Auflösung des Vertrags nach Vertragsbrüchigkeit des Partners

SCHADENERSATZZRInfo 2005/225 Heft 10 v. 10.6.2005

( § 863 ABGB , § 936 ABGB , § 1304 ABGB ) Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, sein Recht auf Vertragsauflösung auszuüben und sich einen anderen Vertragspartner zu suchen, um den Schaden zu mindern bzw zu verhindern, der aufgrund eines Vertragsbruchs des Schädigers entsteht.

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