( § 1325 ABGB ) € 9.000,- Schmerzengeld für Trauer ohne Krankheitswert: Tod des 46 Jahre alten behinderten Bruders, der zwar in einem eigenen Haushalt lebte, zu dem aber eine intensive fürsorgliche Beziehung bestand, die über ein durchschnittliches geschwisterliches Verhältnis hinausging und fast einem väterlichen Verhältnis entsprach.