vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verjährung des Schadenersatzanspruchs für überhöhte Kreditzinsen

SCHADENERSATZZRInfo 2005/228 Heft 10 v. 10.6.2005

( § 1295 Abs 1 ABGB , § 1298 ABGB , § 1299 ABGB , § 1489 ABGB ) Wenn eine Bank (oder ein anderes juristisch beratenes Großunternehmen) AGB-Klauseln vereinbart, weiterverwendet bzw sich darauf beruft, die nach dem Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB erkennbar gesetzwidrig sind, verstößt sie schuldhaft gegen (vor-)vertragliche Pflichten und ist zu Schadenersatz aus Vertrag verpflichtet. Dass eine Zinsanpassungsklausel, die eine Änderung der Kreditzinsen in das Ermessen der Bank stellt („in einem angemessenen Ausmaß“), gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG (auch vor BGBl I 1997/6) verstößt, war bzw ist für eine Bank erkennbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!