( § 13 Abs 3 WEG 2002 , § 13 Abs 6 WEG 2002 , § 97 ABGB ) Mit einem Exekutionstitel, der nur gegen einen der beiden Eigentümerpartner gerichtet ist, kann ausschließlich im Weg der Pfändung des Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums und der gleichzeitig beantragten Zwangsversteigerung des gesamten Mindestanteils Exekution geführt werden. Die Exekution erfolgt ohne Teilungsstreit.

