vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Klage aus dem besseren Recht - Passivlegitimation

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2004/155 Heft 7 v. 29.4.2004

( § 231 Abs 4 EO , § 1041 ABGB ) Ein Hypothekargläubiger, der die Anmeldung seiner Forderung zur Meistbotsverteilung unterlassen hat, kann gegen im Rang nachfolgende Hypothekargläubiger Verwendungsansprüche nach § 1041 ABGB geltend machen (Klage aus dem besseren Recht).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!