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Umwandlung einer „Dienstbarkeit der Wohnung“ in ein Fruchtgenussrecht

SACHENRECHTZRInfo 2004/052 Heft 3 v. 19.2.2004

( § 521 ABGB , § 29 GBG ) Eine Dienstbarkeit der Wohnung kann nicht rangwahrend in ein Fruchtgenussrecht umgewandelt werden; eine Einverleibung des Fruchtgenussrechts kommt nur im laufenden Rang in Betracht.

OGH 11.11.2003, 5 Ob 231/03m

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