vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung wegen Weitergabe der Wohnung während einer weiterführenden Berufsausbildung

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/489 Heft 22 v. 16.12.2004

( § 30 Abs 2 Z 4 MRG ) Die gänzliche Weitergabe des Mietobjekts zu einer nicht unverhältnismäßig hohen Gegenleistung während einer auswärtigen Berufsausbildung erfüllt nicht den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG , wenn der Mieter bereits im Zeitpunkt der Weitergabe aufgrund einer gesicherten Zukunftsprognose einen konkreten Bedarf an der Wiederbenützung der Wohnung hat. Wenn die Weitergabe auf der gesicherten Zukunftsprognose der Wiederbenützung beruht, schadet es nicht, dass die Ausbildung einen langen Zeitraum in Anspruch nimmt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!