( § 9 AußStrG , § 14 AußStrG , § 22 UVG ) Auch in Außerstreitsachen (hier: Unterhaltsvorschuss) ist die Teilrechtskraft einer Entscheidung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten.
( § 9 AußStrG , § 14 AußStrG , § 22 UVG ) Auch in Außerstreitsachen (hier: Unterhaltsvorschuss) ist die Teilrechtskraft einer Entscheidung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten.