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Abwesenheitskurator - keine Rechtsmittellegitimation des Anregers

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2004/477 Heft 21 v. 2.12.2004

( § 276 ABGB , § 9 AußStrG ) Wer die Bestellung eines Abwesenheitskurators anregt, um die Wahrung der Rechte des Abwesenden sicherzustellen, hat im anschließenden Verfahren keine Rechtsmittellegitimation, weil die Entscheidung seine eigenen rechtlich geschützten Interessen nicht berührt.

OGH 08.09.2004, 7 Ob 167/04s

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