( § 1311 ABGB , § 8 Abs 4 StVO , § 88a Abs 3 StVO ) Rollschuhe (Rollerblades) sind keine Fahrzeuge iSd StVO.
Rollschuhfahrer müssen auf Gehsteigen nicht Schrittgeschwindigkeit einhalten; die zulässige Geschwindigkeit ist von den konkreten Verhältnissen, insbesondere dem Fußgängerverkehr, abhängig.