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Zulässige Geschwindigkeit von Rollschuhfahrern auf Gehsteigen

SCHADENERSATZZRInfo 2004/443 Heft 20 v. 18.11.2004

( § 1311 ABGB , § 8 Abs 4 StVO , § 88a Abs 3 StVO ) Rollschuhe (Rollerblades) sind keine Fahrzeuge iSd StVO.

Rollschuhfahrer müssen auf Gehsteigen nicht Schrittgeschwindigkeit einhalten; die zulässige Geschwindigkeit ist von den konkreten Verhältnissen, insbesondere dem Fußgängerverkehr, abhängig.

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