( § 1295 Abs 1 ABGB ) Auch ein Familienangehöriger des Mieters, der in der Mietwohnung lebt, ist in den Schutzbereich des Werkvertrags zwischen dem Hauseigentümer und einem Unternehmen über die Reinigung der allgemeinen Teile des Miethauses einbezogen.