vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pfändung eines Wohnrechts

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2004/430 Heft 19 v. 4.11.2004

( § 331 EO , § 521 ABGB ) Ein verbüchertes Wohnrecht kann entweder ein auf die persönliche Ausübung beschränktes Gebrauchsrecht oder ein Fruchtgenussrecht sein. Während die Pfändung eines Fruchtgenussrechts ohne Einschränkungen zulässig ist, kann ein Gebrauchsrecht nur von dem Eigentümer der belasteten Liegenschaft oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten in Exekution gezogen werden. Das Fehlen dieser Voraussetzungen steht bereits der Exekutionsbewilligung entgegen und darf nicht erst im Verwertungsstadium berücksichtigt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!