( § 378 EO , § 411 ZPO ) Die materielle Rechtskraftwirkung erfasst auch Beschlüsse über Sicherungsanträge im Provisorialverfahren. Wenn der Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung rechtskräftig abgewiesen wurde, steht einem neuen Sicherungsantrag, der dasselbe Begehren enthält und auf denselben Sachverhalt gestützt wird, das Prozesshindernis der entschiedenen Sache entgegen.

