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Bestellung eines Verlassenschaftskurators für die Vertragsanfechtung

ERBRECHTZRInfo 2004/388 Heft 18 v. 21.10.2004

( § 78 AußStrG ) Zur Anfechtung eines vom Erblasser abgeschlossenen Vertrags ist nach dessen Tod nur die Verlassenschaft, vertreten durch einen Kurator, legitimiert.

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