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Zulässigkeit des Revisionsrekurses - keine Zusammenrechnung von Forderungen mehrerer Gläubiger

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2004/404 Heft 18 v. 21.10.2004

( § 78 EO , § 55 JN , § 528 Abs 2 ZPO ) Wenn mehrere betreibende Gläubiger gegen den Verpflichteten aufgrund desselben Exekutionstitels über mehrere (Teil-)Forderungen gemeinsam Exekution führen, sind die (Teil-)Forderungen bei der Beurteilung, ob der Revisionsrekurs zulässig ist, nicht zusammenzurechnen.

OGH 21.07.2004, 3 Ob 168/04h

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