( § 13 Abs 1 WEG 2002 , § 828 ABGB , § 916 ABGB ) Wenn jemand eine Wohnung titellos benützt, weil der Mietvertrag als Scheingeschäft zu werten ist, kann jeder Miteigentümer (hier: Eigentümerpartner) Räumung begehren, ohne dass es der Zustimmung oder Mitwirkung der anderen Miteigentümer bedarf.
OGH 16.03.2004, 4 Ob 8/04m

