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Nachbarrecht - unmittelbare Zuleitung durch Errichtung einer Anlage

SACHENRECHTZRInfo 2003/183 Heft 9 v. 22.5.2003

( § 364 Abs 2 ABGB ) Eine unmittelbare Zuleitung - die ohne Rechtstitel jedenfalls unzulässig ist - liegt auch dann vor, wenn eine Anlage errichtet wird, aus der unter bestimmten Voraussetzungen (hier: bei extrem starken Regenfällen) Wasser auf das Nachbargrundstück strömt.

OGH 28.02.2003, 1 Ob 92/02i

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